Brandschutz-Wartungen
Fünf Prüfbereiche, ein Ansprechpartner: TÜV-geschult und -zertifiziert behalten wir die wiederkehrenden Brandschutz-Kontrollen Ihres Objekts im Blick und dokumentieren jeden Schritt nachvollziehbar.
Worauf wir bei der Objektbegehung achten
Alle Nachweise, Prüfintervalle und Zuständigkeiten stimmen wir konkret auf Ihr Objekt und Ihr Brandschutzkonzept ab. Die folgenden Punkte zeigen, welche Bereiche wir dabei regelmäßig kontrollieren.
Brandschutztüren & Feststellanlagen
Als TÜV-geschulte Fachkraft/Sachkundiger für Feststellanlagen nach DIN 14677 und technischen Brandschutz prüfen wir Brandschutztüren auf Selbstschließfunktion, Zustand von Dichtungen, Beschlägen und Türblättern sowie die ordnungsgemäße Funktion angeschlossener Feststellanlagen. Fehlende oder defekte Türschließer werden als Mangel dokumentiert und dem Betreiber gemeldet.
Flucht- und Rettungswege
Kontrolle der Frei- und Begehbarkeit von Flucht- und Rettungswegen sowie der Fluchtwegkennzeichnung. Hindernisse – etwa Dammbalken in Türschwellen oder abgestellte Gegenstände – werden dokumentiert und an die Verwaltung bzw. den Betreiber zur Klärung im Brandschutzkonzept weitergegeben.
Brandschutzklappen
Als TÜV Rheinland-zertifizierte befähigte Person für die Prüfung von Brandschutzklappen (nach TRBS 1203) übernehmen wir die wiederkehrende Prüfung im Rahmen der Objektbegehung – inklusive Terminverfolgung und Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster
Kraftmessung an kraftbetätigten Türen, Toren und Fenstern nach EN 12453 / EN 12445 mit kalibriertem Schließkraftmessgerät (GTE KMG-T, Bluetooth-Protokollierung, jährliche Kalibrierung). Ansprechpartner für Anlagen u. a. von Hörmann, GEZE, Bosch und Siemens.
RLT-Anlagen nach Hygiene-DIN
Geschult nach VDI 6022 (TÜV Rheinland, Raumlufttechnik-Hygiene) sorgen wir dafür, dass die hygienegerechte Wartung raumlufttechnischer Anlagen nach den Vorgaben der VDI 6022 eingehalten und Prüf- sowie Wartungsintervalle lückenlos dokumentiert werden.
Nicht nur Sichtkontrolle, sondern geschult und zertifiziert
- TÜV Rheinland: Befähigte Person für die Prüfung von Brandschutzklappen (TRBS 1203)
- TÜV: Fachkraft/Sachkundiger für Feststellanlagen nach DIN 14677 u. technischer Brandschutz
- TÜV Rheinland: Hygieneschulung nach VDI 6022 (Raumlufttechnik)
- Beauftragte Person für Aufzugsanlagen nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)
Unsere Sicht- und Funktionskontrollen ersetzen nicht die Wartung und Instandhaltung durch die jeweilige Fachfirma und auch nicht wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), soweit diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir sorgen dafür, dass Auffälligkeiten frühzeitig erkannt, dokumentiert und an die richtige Stelle gemeldet werden.
Warum regelmäßige Kontrolle zählt
- Mängel früh erkennen, bevor sie zum Risiko oder Bußgeld werden
- Lückenlose, schriftliche Dokumentation für Versicherung und Behörden
- Ein Ansprechpartner statt mehrerer Einzelgewerke
Brandschutz-Kontrolle für Ihr Objekt anfragen
Schildern Sie uns kurz Objektgröße und Anlagen – wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.