Brandschutz-Prüfungen für Wohn- und Gewerbeobjekte
Acht Prüfbereiche, ein Ansprechpartner: Wir prüfen die brandschutztechnischen Einrichtungen Ihres Objekts im vorgeschriebenen Turnus, dokumentieren jedes Ergebnis und melden Mängel sofort.
Was wir in Ihrem Objekt prüfen
Prüfumfang, Fristen und Zuständigkeiten stimmen wir auf Ihr Objekt und Ihr Brandschutzkonzept ab. Diese Bereiche prüfen wir selbst.
Feststellanlagen
Jährliche Prüfung nach DIN 14677 durch eine Fachkraft für Feststellanlagen: Auslösung über Rauchmelder und Handtaster, Freigabe der Tür, selbstständiges und vollständiges Schließen. Das Ergebnis halten wir im Prüfbuch der Anlage fest.
Brandschutztüren
Feuer- und Rauchschutztüren müssen selbstständig schließen und sicher einrasten – aus jedem Öffnungswinkel. Wir prüfen Türblatt, Zarge, Dichtungen, Bänder, Schloss, Türschließer und Kennzeichnungsschild. Fehlende oder defekte Schließer dokumentieren wir als Mangel.
Kraftbetätigte Türen und Tore
Wiederkehrende Sicherheitsprüfung von Automatiktüren, Roll- und Sektionaltoren einschließlich Schließkraftmessung nach EN 12453 / EN 12445 mit kalibriertem Messgerät und Messprotokoll. Anlagen u. a. von Hörmann, GEZE, Bosch und Siemens.
Kraftbetätigte Fenster
Funktions- und Sicherheitsprüfung motorisch betriebener Fenster: Antrieb, Befestigung, Schutz vor Quetsch- und Scherstellen sowie Bedienelemente.
Flucht- und Rettungswege
Kontrolle, ob Flucht- und Rettungswege frei und begehbar sind und die Kennzeichnung vorhanden ist. Hindernisse – etwa Dammbalken in Türschwellen oder abgestellte Gegenstände – dokumentieren wir und geben sie zur Klärung an Verwaltung bzw. Betreiber weiter.
RWA-Klappen
Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung von Rauch- und Wärmeabzügen, zum Beispiel in Treppenräumen: Auslösung über Taster und Melder, Öffnen und Schließen der Klappe, Zustand von Bedienstellen und Antrieben.
Brandmelder und Meldeanlagen
Sicht- und Funktionskontrolle von Brandmeldern und Meldeeinrichtungen im Objekt. In Wohnungen übernehmen wir zusätzlich den Austausch von Rauchwarnmeldern. Die Instandhaltung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 bleibt Aufgabe der dafür zertifizierten Fachfirma.
Brandschutzklappen
Wiederkehrende Funktionsprüfung von Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen durch eine befähigte Person: Auslösen, Schließen und Wiederöffnen, Zustand von Auslöseeinrichtung und Klappenblatt, Zugänglichkeit. Mit Terminverfolgung und Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Wir prüfen – repariert wird von der Fachfirma
Reparaturen und Instandsetzungen an Brandschutzeinrichtungen führen wir nicht selbst aus. Das hat für Sie einen Vorteil: Die Prüfung ist unabhängig vom Reparaturgeschäft.
- Prüfen – jährlich bzw. im vorgeschriebenen Turnus
- Dokumentieren – Prüfprotokoll und Anlagenliste für Ihre Unterlagen
- Melden – Mängel gehen unverzüglich an Verwaltung oder Betreiber
- Koordinieren – auf Wunsch Terminabstimmung mit der Fachfirma und Nachprüfung
Unsere Prüfungen ersetzen nicht die Instandsetzung durch die jeweilige Fachfirma und auch nicht Prüfungen durch Prüfsachverständige oder zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS), soweit diese vorgeschrieben sind. Wir sorgen dafür, dass Mängel früh erkannt, dokumentiert und an die richtige Stelle gemeldet werden.
Warum regelmäßig geprüft werden muss
Eigentümer und Betreiber müssen brandschutztechnische Einrichtungen funktionsfähig halten und wiederkehrend prüfen lassen. Grundlage sind unter anderem die Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften, die Zulassungen und Herstellerangaben der Bauteile sowie in Arbeitsstätten die Arbeitsstättenverordnung.
Welche Fristen für Ihr Objekt gelten, hängt von Nutzung, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept ab. Die Übersicht zeigt die üblichen Abstände.
- Mängel früh erkennen, bevor sie zum Risiko werden
- Schriftliche Nachweise für Versicherung und Behörden
- Ein Ansprechpartner statt mehrerer Einzelgewerke
Übliche Prüffristen
- Feststellanlagen
- mindestens jährlich durch eine Fachkraft (DIN 14677); dazwischen regelmäßige Funktionskontrollen durch den Betreiber
- Brandschutztüren
- nach Zulassung und Herstellerangaben, in der Praxis meist jährlich
- Brandschutzklappen
- nach Verwendbarkeitsnachweis und Herstellerangaben, üblich halbjährlich – nach zwei mängelfreien Prüfungen jährlich
- Kraftbetätigte Türen und Tore
- mindestens jährlich (ASR A1.7)
- RWA-Anlagen
- mindestens jährlich (DIN 18232-2 und Herstellerangaben)
- Rauchwarnmelder in Wohnungen
- jährliche Kontrolle (DIN 14676), Austausch spätestens nach zehn Jahren
- Flucht- und Rettungswege
- dauerhaft freihalten; Kontrolle bei jeder Begehung
Angaben zur Orientierung. Maßgeblich sind die Unterlagen Ihrer Anlagen und die Auflagen für Ihr Objekt.
Geschult für das, was wir prüfen
Die Nachweise legen wir Ihnen auf Anfrage vor.
- Fachkraft (Sachkundiger) für Feststellanlagen nach DIN 14677 und Brandschutzabschlüsse
Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie - Befähigte Person für die Prüfung von Brandschutzklappen
Weiterbildung der TÜV Rheinland Akademie - Beauftragte Person für Aufzugsanlagen nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)
Schulung der TÜV SÜD Akademie
Brandschutz-Prüfung kurz erklärt
Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?
Maßgeblich sind die Zulassung der Tür und die Herstellerangaben. In der Praxis ist eine jährliche Prüfung üblich. Feststellanlagen müssen nach DIN 14677 mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft geprüft werden.
Führen Sie auch Reparaturen aus?
Nein. Wir prüfen, dokumentieren und melden Mängel. Die Instandsetzung übernimmt eine Fachfirma. Auf Wunsch koordinieren wir die Termine und prüfen anschließend nach.
Was bekomme ich nach der Prüfung?
Ein schriftliches Prüfprotokoll je Objekt mit Datum, Prüfumfang und Ergebnis sowie eine Liste der geprüften Anlagen mit den festgestellten Mängeln.
Können Sie Ihre Qualifikationen nachweisen?
Ja. Die Nachweise zu unseren Qualifikationen legen wir auf Anfrage vor.
Tauschen Sie auch Rauchwarnmelder in Wohnungen?
Ja, den Austausch von Rauchwarnmeldern in Wohnungen übernehmen wir.
Für welche Objekte bieten Sie Brandschutz-Prüfungen an?
Für Wohnanlagen, Objekte von Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften sowie Gewerbeobjekte im Rhein-Sieg-Kreis und der angrenzenden Region.
Brandschutz-Prüfung für Ihr Objekt anfragen
Nennen Sie uns Objektgröße und vorhandene Anlagen – wir sagen Ihnen, was zu prüfen ist.